Allgemeine Geschäftsbedingungen
RETURN by MNA Media
1. Anbieter und Geltungsbereich
RETURN ist ein Angebot der MNA Media GmbH, Schweiz.
Geschäftsadresse: Im Isenbühl 9, 5524 Niederwil, Schweiz
E-Mail: info@mnamedia.ch
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für Verträge zwischen der MNA Media GmbH («Anbieterin») und Unternehmen, die RETURN für ihren Geschäftsbetrieb einsetzen («Kunde»).
Sie regeln die Einrichtung, Bereitstellung und Betreuung der vereinbarten RETURN-Leistungen. Verträge mit Gästen oder anderen Endkunden des Kunden sind davon getrennt.
Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots zustande, beispielsweise durch elektronische Angebotsannahme, Unterzeichnung oder ausdrückliche Bestätigung per E-Mail.
Das Angebot bezeichnet insbesondere das gewählte Paket, die Leistungen, Preise sowie besondere Vereinbarungen. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie dem Kunden vor der Annahme zugänglich gemacht wurden und ihre Geltung vereinbart wurde.
Zusätzliche Leistungen oder Änderungen werden gesondert vereinbart. Eine blosse Besprechung oder unverbindliche Idee begründet noch keinen zusätzlichen Leistungsumfang.
3. Leistungsumfang
RETURN unterstützt den Kunden bei der Kundenbindung und Wiederaktivierung seiner Gäste.
Je nach gebuchtem Paket können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- Einrichtung und Betrieb digitaler Wallet-Karten;
- Mitgliederkarten, Stempelpässe, Willkommensgeschenke und Geburtstagsgutscheine;
- Gästeregistrierung, QR-Codes und Kundenportal;
- Mitarbeiterzugänge und Scanfunktionen;
- Vorbereitung und Umsetzung vereinbarter Angebote und Nachrichten;
- Schulung, Einführung, Betreuung und Auswertungen.
Massgebend ist ausschliesslich der im Angebot vereinbarte Umfang. Die Aufzählung begründet keinen Anspruch auf sämtliche Leistungen.
Eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Gäste, Einlösungen, Reservierungen oder ein bestimmter Umsatz wird nicht garantiert.
4. Einrichtung und Mitwirkung
Der Kunde stellt die für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Logos, Bilder, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
Er bezeichnet eine zuständige Kontaktperson und stellt sicher, dass diese betriebliche Entscheidungen und Freigaben erteilen darf.
Der Kunde prüft insbesondere Firmendaten, Kontaktdaten, Angebote, Einlösungsbedingungen und zur Veröffentlichung vorgelegte Inhalte.
Er ist für die Einführung und Einhaltung der vereinbarten Abläufe durch seine Mitarbeitenden verantwortlich.
Verzögerungen durch fehlende Informationen oder Freigaben können vereinbarte Umsetzungstermine verschieben. Dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird nur nach vorgängiger Vereinbarung zusätzlich verrechnet.
5. Vertragsbeginn und Abrechnungsstart
Die Vertragslaufzeit und die Abrechnung beginnen am vereinbarten Start-Termin (Onboarding). Dieser Termin wird im Angebot oder in einer gesonderten Terminbestätigung festgehalten.
Die einmalige Setup-Gebühr wird gemäss Angebot fällig. Die erste separate Monatsgebühr wird einen Kalendermonat nach dem Start-Termin berechnet, danach jeweils monatlich.
Eine Verschiebung des Start-Termins und des damit verbundenen Vertrags- und Abrechnungsbeginns bedarf der Vereinbarung beider Parteien. Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen oder nicht erbrachten Leistungen bleiben vorbehalten.
6. Preise und Zusatzkosten
Es gelten die im angenommenen Angebot vereinbarten Preise in Schweizer Franken.
Einmalige Setup-Kosten und wiederkehrende Gebühren werden getrennt ausgewiesen. Der Beginn der monatlichen Gebühren sowie eine allfällige Einrechnung des ersten Betreuungsmonats in das Setup ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise der Startbestätigung.
Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen, zusätzliche Kontingente, physische Briefe, Porto oder Fremdkosten werden nur gemäss Angebot oder vorgängiger Zusatzvereinbarung verrechnet.
Ob Mehrwertsteuer geschuldet und im Preis enthalten ist, ergibt sich aus dem Angebot und der Rechnung.
Preisänderungen während einer laufenden Vertragsperiode setzen eine ausdrückliche Vereinbarung oder eine zwingende gesetzliche Grundlage voraus.
7. Rechnungen und Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Die Setup-Gebühr wird gemäss Angebot fällig. Die Anbieterin darf den Beginn der Einrichtung von deren Bezahlung abhängig machen, wenn dies vereinbart wurde.
Die monatlichen Gebühren werden zum vereinbarten Abrechnungstermin in Rechnung gestellt.
Die Nichtbenutzung des Systems, das Löschen einer Wallet-Karte oder die Nichtbezahlung einer Rechnung ersetzen keine Kündigung.
Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin nach Mahnung und angemessener Nachfrist Leistungen vorübergehend einschränken. Die Einschränkung muss verhältnismässig sein und wird vorgängig angekündigt. Berechtigte Ansprüche wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern im Angebot keine andere Laufzeit vereinbart ist.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 30 Kalendertage vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode gekündigt wird.
Beide Parteien können die ordentliche Kündigung erklären.
Die Kündigung ist per E-Mail oder Brief möglich. Kündigungen an die Anbieterin sind an info@mnamedia.ch oder an ihre im Vertrag angegebene Geschäftsadresse zu richten.
Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung massgebend. Die Anbieterin bestätigt den Eingang und das Vertragsende. Die Wirksamkeit einer zugegangenen Kündigung hängt nicht von dieser Bestätigung ab.
Eine verspätete ordentliche Kündigung gilt auf das nächstmögliche Vertragsende.
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere ein gegebenenfalls anwendbares jederzeitiges Beendigungsrecht nach Art. 404 OR, bleiben vorbehalten.
9. Ausserordentliche Beendigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beenden, wenn ihnen die Fortsetzung nicht zumutbar ist.
Bei behebbaren Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zuerst eine angemessene Frist zur Behebung anzusetzen.
Bereits erbrachte Leistungen und genehmigte, nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln abgerechnet. Eine vorzeitige Beendigung führt nicht automatisch zur Fälligkeit sämtlicher zukünftiger Monatsgebühren.
10. Angebote und Einlösung durch Gäste
Der Kunde legt die wirtschaftlichen Inhalte seiner Gästeangebote fest und gibt sie vor der Veröffentlichung frei.
Er ist für die Erfüllung seiner Angebote verantwortlich, insbesondere für Rabatte, Geschenke, Gutscheine, Stempelprämien und deren Einlösung.
Gültigkeit, Voraussetzungen, Ausschlüsse und allfällige Mengenbegrenzungen müssen gegenüber den Gästen klar kommuniziert werden.
Die Anbieterin schuldet die vereinbarte technische und organisatorische Umsetzung. Vertragspartner für die vom Betrieb angebotenen Waren und Leistungen bleibt der Kunde.
11. Datenschutz und Gästekommunikation
Beide Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht.
Soweit der Kunde die Zwecke und wesentlichen Mittel der Bearbeitung seiner Gästedaten bestimmt, ist er dafür datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Anbieterin bearbeitet diese Daten im Rahmen der vereinbarten Leistungen und dokumentierten Weisungen.
Die Einzelheiten werden, soweit erforderlich, in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt. Diese umfasst insbesondere Datensicherheit, Unterauftragsbearbeiter, Datenstandorte sowie Rückgabe und Löschung.
Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Informationen und gegebenenfalls Einwilligungen für die geplante Gästekommunikation vorliegen. Die Anbieterin berücksichtigt die von ihr verwalteten Abmeldungen und Sperren.
Gästedaten werden von der Anbieterin nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage für eigene Werbung oder für andere Kunden verwendet.
12. Inhalte, Nutzungsrechte und Zugänge
Der Kunde bestätigt, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten besitzt. Er räumt der Anbieterin die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Rechte an der RETURN-Software, allgemeinen Vorlagen und Methoden verbleiben bei der Anbieterin beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte während der Vertragsdauer. Weitergehende Rechte oder die Herausgabe von Quellcode bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zugänge sind vertraulich zu behandeln. Nicht mehr benötigte Mitarbeiterzugänge sind zeitnah zu sperren.
13. Betrieb, Drittanbieter und Störungen
Die Anbieterin setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen für einen zuverlässigen Betrieb ein.
RETURN kann von Leistungen Dritter abhängen, insbesondere Wallet-Plattformen, Hosting-, E-Mail- und Versanddiensten. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder die Zustellung jeder einzelnen Nachricht wird nicht zugesichert.
Bekannte erhebliche Störungen werden im Rahmen der vereinbarten Betreuung bearbeitet. Geplante wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorgängig mitgeteilt.
Dauerhafte wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nicht allein durch eine Aktualisierung dieser AGB eingeführt.
14. Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung sowie in weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie, soweit gesetzlich zulässig, nur für unmittelbare, vorhersehbare Schäden. Diese Haftung ist insgesamt auf die vom betroffenen Kunden für die vorausgehenden zwölf Monate bezahlte Vertragsvergütung begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen.
Die vereinbarten Leistungspflichten und Ansprüche auf Behebung von Mängeln bleiben bestehen.
15. Vertragsende und Datenübergabe
Mit dem Vertragsende endet die Berechtigung zur weiteren Nutzung der laufenden RETURN-Leistungen.
Die Parteien stimmen die Einstellung von Registrierungen, Nachrichten, Zugängen und Wallet-Funktionen ab. Bereits auf Endgeräten gespeicherte Wallet-Karten können technisch weiterhin sichtbar bleiben; ein vollständiges Entfernen von fremden Endgeräten wird nicht zugesichert.
Der Kunde kann vor Vertragsende einen Export seiner im System verfügbaren Gästedaten in einem gängigen Format verlangen, soweit die Herausgabe rechtlich zulässig ist. Umfang und Zeitpunkt werden rechtzeitig abgestimmt.
Rückgabe und Löschung von Personendaten richten sich nach der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
Der Kunde bleibt für die Abwicklung seiner noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber Gästen verantwortlich.
16. Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen
Für einen bestehenden Vertrag gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte AGB-Version. Spätere Änderungen werden nur durch entsprechende Vereinbarung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben Bestandteil dieses Vertrags.
Es gilt Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, sind die Gerichte am Sitz der MNA Media GmbH zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.